Rechtsprechung
BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 229 Abs. 2 und 3 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 258 StPO; § 338 Nr. 1, Nr. 8 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 141 StPO
Angriffsrichtung der Verfahrensrüge; Konzentrationsmaxime (Fristen); Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (Verdunkelungsversuch; Beweisantizipation); wesentliche Beschränkung der Verteidigung (Ablehnung einer Unterbrechung bei Erkrankung einer ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 229 Abs 1 StPO, § 258 Abs 1 StPO, § 338 Nr 8 StPO
Strafverfahren: Abwesenheit des Wahlverteidigers in der Hauptverhandlung als Revisionsgrund - Wolters Kluwer
Antrag auf Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens allein zum Zweck der Prozessverschleppung
- rewis.io
Strafverfahren: Abwesenheit des Wahlverteidigers in der Hauptverhandlung als Revisionsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Alt. 6
Antrag auf Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens allein zum Zweck der Prozessverschleppung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Eine Fundgrube an nicht erfolgreichen Verfahrensrügen… heute I: Alternatives Verfahrensgeschehen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Prozessverschleppung - (Später) Beweisantrag bei erdrückender Beweislage
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mal wieder Verfahrensrüge: Begründung/Beruhen beim letzten Wort
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Machen wir nochmal ein wenig Revisionsrecht: Der Ätscheffekt :-)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Mal wieder Verfahrensrüge - die Angriffsrichtung bei der Besetzungsrüge
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.09.2010 - 25 KLs 1/05
- BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 462
- NStZ-RR 2014, 100
- NStZ-RR 2014, 169
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11
Nicht zu beanstanden ist auch die Überzeugung der Strafkammer, die Wahlverteidigerin - auf die es bei dem von ihr gestellten Antrag ankommt - habe die Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung sowie die damit verbundene Verfahrensverzögerung erkannt und sie habe mit ihrem Antrag auch ausschließlich die Verzögerung des Verfahrensabschlusses bezweckt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07 Rn. 16, BGHSt 51, 333, 336). - BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung: …
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11
Ein weiteres Zuwarten war dem Landgericht angesichts der ordnungsgemäßen Verteidigung durch die Pflichtverteidigerin auch schon deshalb nicht zumutbar, weil nicht absehbar war, wann ein neuer Hauptverhandlungstag mit der Wahlverteidigerin durchführbar sein würde (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06, wistra 2007, 228). - BayObLG, 20.03.1981 - RReg. 1 St 13/81
Auszug aus BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11
Damit scheidet ein Verstoß gegen § 258 Abs. 1 StPO aus; denn einem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Verteidiger kann keine Gelegenheit zum Schlussvortrag gegeben werden (vgl. auch BayObLG - Urteil vom 20. März 1981 - RReg. 1 St 13/81, VRS 61, 128;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 258 Rn. 12).
- BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
BCI-Betrugsfall
Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Revision auch hätte vortragen müssen, weshalb dem Wahlverteidiger Prof. Dr. S. eine Wahrnehmung des Sitzungstags vom 30. Juli 2014 und damit ein Schlussvortrag nicht möglich war, nachdem der Angeklagte das am 16. Juli 2014 von Rechtsanwalt D. gehaltene Plädoyer für unzureichend hielt (vgl. zu diesem Vortragserfordernis im Rahmen von § 338 Nr. 8 StPO: BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11, NStZ 2012, 462, 463). - KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20
Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte
Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmenden Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (…vgl. BGH NStZ 2013 a.a.O.;… NStZ 2008 a.a.O.; Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11 - und 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, beide bei juris). - KG, 22.10.2019 - 3 Ss 83/19
Revision im Strafverfahren: Bezugnahme des Berufungsgerichts auf …
Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).
- KG, 26.11.2019 - 3 Ws (B) 350/19
Urteilsgründe: Identifizierung des Betroffenen als Fahrer trotz verdeckten …
Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Rechtsbeschwerdebegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris). - KG, 22.10.2020 - 3 Ss 83/19
Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit
Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris). - KG, 22.10.2020 - 121 Ss 147/19
Berufungsurteil, Urteilsgründe, Bezugnahme erstinstanzliches Urteil, Zulässigkeit
Ein solches in tatsächlicher Hinsicht widersprüchliches Vorbringen innerhalb der Revisionsbegründung entspricht nicht dem Erfordernis der Darlegung eines bestimmten Verfahrensverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11 -, juris) und kann nicht Grundlage einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 58; NStZ 2008, 353, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 1 StR 566/11-, und vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 -, jeweils bei juris).